Mitnahmeeffekt

Mitnahmeeffekt
Mịt|nah|me|ef|fekt, der (Wirtsch.):
bes. bei der Gewährung von Vergünstigungen, Subventionen o. Ä. auftretender Effekt, bei dem auch diejenigen in den Genuss finanzieller Mittel kommen, für die diese nicht gezielt eingeplant waren.

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Mitnahme|effekt,
 
Mitnehmer|effekt, Bezeichnung für die nicht bezweckte Wirkung bei der Gewährung von Subventionen und anderen finanziellen Anreizen im Rahmen der Wirtschafts-, v. a. der Konjunkturpolitik. Werden z. B. Investitionszulagen gewährt, um Unternehmen zu zusätzlichen Investitionen anzuregen, so müssen die Zulagen auch für diejenigen Investitionen gewährt werden, die auch ohne die Zulage vorgenommen worden wären oder die aufgrund der Zulage nur zeitlich vorgezogen werden (bei denen die Unternehmen die Zulage also nur »mitnehmen«, ohne an ihren Investitionsentscheidungen etwas zu ändern). Der finanzielle Aufwand, bezogen auf die zusätzlichen Investitionen, wird dadurch beträchtlich erhöht, nicht aber die Wirkung. Um die Effizienz wirtschaftspolitischer Maßnahmen zu erhöhen, müssen diese so gestaltet werden, dass die Mitnahmeeffekte möglichst gering bleiben.

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Mịt|nah|me|ef|fekt, der (Wirtsch.): bes. bei der Gewährung von Vergünstigungen, Subventionen o. Ä. auftretender Effekt, bei dem auch diejenigen in den Genuss finanzieller Mittel kommen, für die diese nicht gezielt eingeplant waren.

Universal-Lexikon. 2012.

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